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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3 ducks digital GmbH — Software-as-a-Service „Kontorly"

Stand: August 2026

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Unternehmerbezug

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Kontorly" (nachfolgend „Software" oder „Plattform") zwischen der

3 ducks digital GmbH, Kieler Str. 129d, 25474 Bönningstedt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 169977, USt-IdNr. DE345501991, vertreten durch die Geschäftsführer Jonas Czolbe und Tobias Horeschi (nachfolgend „Anbieter")

und dem Kunden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit der Registrierung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis ihrer Existenz Leistungen erbringt.

(4) Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen im Paket Enterprise, haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Bestandteil des Vertrages sind neben diesen AGB die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website des Anbieters ausgewiesene Leistungs- und Preisübersicht sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software ermöglicht dem Kunden insbesondere, einen eigenen B2B-Onlineshop für seine Geschäftskunden zu betreiben, Produkte und Preise (einschließlich Staffelpreisen und Kundengruppen) zu verwalten, Bestellungen entgegenzunehmen, Rechnungen im Format ZUGFeRD/Factur-X zu erzeugen und Versandprozesse anzubinden.

(2) Der Anbieter erbringt eine Software-Bereitstellung, keine Werk- oder Erfolgsleistung. Der Vertrag ist ein Vertrag über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Software auf Zeit; auf ihn finden ergänzend die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket gemäß der bei Buchung geltenden Leistungsübersicht. Eine bestimmte Eignung der Software für die individuellen Zwecke des Kunden wird nicht zugesagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Geeignetheit der Software für seine Zwecke innerhalb der kostenlosen Testphase zu prüfen.

(4) Eine Überlassung des Quellcodes findet nicht statt. Der Anbieter schuldet keine Installation beim Kunden, keine Individualprogrammierung und keine Anpassung der Software an die Systemumgebung des Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(5) Nicht Vertragsgegenstand sind die für die Nutzung erforderliche Internetverbindung, Endgeräte und Software des Kunden sowie Leistungen Dritter, die der Kunde über die Plattform anbindet (insbesondere Stripe, DHL, Google Analytics, Google Tag Manager, Meta). Für diese Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter, mit denen der Kunde eigene Vertragsverhältnisse eingeht.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, kostenlose Testphase

(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde hat die abgefragten Daten vollständig und zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere Firmenname, Rechtsform, Anschrift, gesetzliche Vertreter, Registerdaten und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt zu hinterlegen; diese Angaben werden für die vom Kunden zu veröffentlichenden Pflichtangaben und für die Rechnungsstellung verwendet.

(2) Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab und erkennt diese AGB an. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande.

(3) Der Anbieter gewährt eine kostenlose Testphase von sieben (7) Tagen ab Registrierung im Funktionsumfang des Pakets Starter. Für die Testphase ist keine Angabe von Zahlungsdaten erforderlich. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der sieben Tage; sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.

(4) Bucht der Kunde bis zum Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiges Paket, wird der Zugang eingeschränkt: Der Kunde erhält weiterhin Zugriff auf die Bereiche Abonnement, Unternehmensdaten und Support; die übrigen Funktionen und der Onlineshop des Kunden für dessen Kunden sind nicht mehr erreichbar. Die Daten des Kunden bleiben gespeichert und werden nach Buchung eines Pakets wieder vollständig zugänglich. Der Kunde ist gehalten, dies bei der Planung seines Live-Betriebs zu berücksichtigen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Das Paket Enterprise ist nicht im Selbstbedienungsverfahren buchbar und setzt eine individuelle Vereinbarung voraus.

§ 4 Pakete, Nutzungsgrenzen, Nachbuchung

(1) Die Software wird in gestaffelten Paketen angeboten. Umfang und Grenzen des jeweiligen Pakets — insbesondere die Anzahl der Nutzerkonten (Seats), die Nutzung einer eigenen Domain und das zulässige Bestellvolumen — ergeben sich aus der bei Buchung geltenden Leistungsübersicht.

(2) Nutzerbezogene und funktionsbezogene Grenzen werden technisch durchgesetzt. Wird eine Grenze erreicht, kann die betreffende Funktion erst nach einem Wechsel in ein höheres Paket genutzt werden. Ein automatischer Wechsel in ein höheres Paket findet nicht statt.

(3) Überschreitet der Kunde das für sein Paket vorgesehene Bestellvolumen dauerhaft, ist er verpflichtet, in das nächsthöhere Paket zu wechseln. Der Anbieter wird den Kunden hierauf in Textform hinweisen und ihm eine angemessene Frist von mindestens dreißig (30) Tagen zum Wechsel einräumen. Wechselt der Kunde nicht, ist der Anbieter berechtigt, das Entgelt des nächsthöheren Pakets ab dem auf den Fristablauf folgenden Abrechnungszeitraum zu berechnen. Prozentuale Aufschläge auf Umsätze oder Transaktionen erhebt der Anbieter nicht.

(4) Der Zugang ist nur für den Kunden und die von ihm angelegten Nutzer bestimmt. Zugangsdaten dürfen nicht mehrfach genutzt oder Dritten überlassen werden. Ein Nutzerkonto darf nicht von mehreren natürlichen Personen gemeinsam verwendet werden.

§ 5 Preise, Abrechnung, Zahlungsverzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website des Anbieters ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Bei monatlicher Abrechnung erfolgt die Belastung monatlich, bei jährlicher Abrechnung wird das Entgelt für zwölf Monate zu Beginn der Laufzeit in einer Summe fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung der Nutzungsentgelte erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Als Zahlungsmittel stehen Kreditkarte und SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Der Kunde hat ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen und dafür zu sorgen, dass es während der Vertragslaufzeit belastbar bleibt. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde das erforderliche Mandat; die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen (1) Tag verkürzt. Rechnungen über die Nutzungsentgelte werden elektronisch bereitgestellt.

(4) Die Berechnung der Umsatzsteuer richtet sich nach den Angaben des Kunden. Ist der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen und hat er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt, erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Gültigkeit seiner Angaben und stellt den Anbieter von hieraus resultierenden Nachforderungen frei.

(5) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gilt Folgendes: Der Anbieter benachrichtigt den Kunden über die fehlgeschlagene Zahlung und wiederholt den Einzug. Ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung bleibt der Zugang für siebenundzwanzig (27) Tage vollständig erhalten. Ist die Zahlung nach Ablauf dieser Frist nicht eingegangen, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung nach § 320 BGB zurückzuhalten und den Zugang einzuschränken.

(6) Die Einschränkung nach Absatz 5 hat zur Folge, dass der Kunde nur noch die Bereiche Abonnement, Unternehmensdaten und Support erreicht und der Onlineshop des Kunden für dessen Kunden nicht mehr erreichbar ist. Daten werden hierdurch nicht gelöscht. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte für den Zeitraum der Einschränkung bleibt bestehen.

(7) Der Anbieter behält sich vor, Verzugszinsen und Mahnkosten in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 9, bleiben unberührt.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

§ 6 Preisanpassung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte einmal je Kalenderjahr mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen, um Änderungen der Kosten für Personal, Betrieb, Infrastruktur und Vorleistungen Dritter abzubilden.

(2) Der Anbieter wird eine Anpassung mindestens acht (8) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Erhöht sich das Entgelt, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Der Anbieter wird in der Ankündigung auf das Kündigungsrecht und die Frist hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als vereinbart.

(3) Bei jährlicher Abrechnung wird eine Anpassung erst mit Beginn der nächsten Vertragsverlängerung wirksam.

§ 7 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Paketwechsel

(1) Der Vertrag beginnt mit der Buchung eines kostenpflichtigen Pakets. Die Laufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungszeitraum: bei monatlicher Abrechnung ein (1) Monat, bei jährlicher Abrechnung zwölf (12) Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum gleicher Länge, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.

(3) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit über die Verwaltungsoberfläche mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über die Verwaltungsoberfläche genügt.

(4) Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum findet nicht statt. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang im gebuchten Umfang erhalten.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang eingeschränkt; der Onlineshop des Kunden ist für dessen Kunden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar. Für die Datenrückgabe und Löschung gilt § 17.

(6) Für den Wechsel des Pakets gilt:

  • Ein Wechsel in ein höheres Paket wird sofort wirksam. Der Differenzbetrag für den verbleibenden Abrechnungszeitraum wird anteilig berechnet und sofort fällig.
  • Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket wird erst zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Eine Rückerstattung findet nicht statt. Der Wechsel ist ausgeschlossen, solange die Nutzung des Kunden die Grenzen des Zielpakets überschreitet; der Kunde hat die Nutzung zuvor entsprechend anzupassen.
  • Ein Wechsel von monatlicher auf jährliche Abrechnung wird sofort wirksam. Ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung wird zum Ende der laufenden Jahreslaufzeit wirksam; eine Rückerstattung des im Voraus gezahlten Jahresentgelts findet nicht statt.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als sechzig (60) Tagen, bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen § 10 oder § 11 sowie bei unrichtigen Angaben des Kunden zu seiner Unternehmereigenschaft oder seiner Identität.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums). Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der Kernfunktionen.

(2) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten:

  • angekündigte Wartungsarbeiten (Absatz 3),
  • Störungen, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen, insbesondere Ausfälle von Vorleistungen Dritter, des Internets, von Zahlungs-, Versand- oder Trackingdiensten, sowie Fälle höherer Gewalt nach § 21,
  • Störungen aufgrund von Handlungen des Kunden oder seiner Nutzer, fehlerhafter Konfiguration durch den Kunden oder nicht vertragsgemäßer Nutzung,
  • Beeinträchtigungen der vom Kunden selbst betriebenen eigenen Domain, soweit sie auf dessen DNS-Konfiguration zurückgehen,
  • Einschränkungen des Zugangs, zu denen der Anbieter nach diesen AGB berechtigt ist, insbesondere nach § 3 Abs. 4, § 5 Abs. 5 und § 10 Abs. 5.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Diese werden, soweit möglich, in Zeiten geringer Nutzung gelegt und mit einer Frist von achtundvierzig (48) Stunden in Textform oder in der Anwendung angekündigt. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder Störungen darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.

(4) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen und einzelne Funktionen einzustellen, sofern der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Entfällt eine für den Kunden wesentliche Funktion dauerhaft, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Entfalls kündigen.

(5) Der Support erfolgt im Umfang des gebuchten Pakets. Der Anbieter bearbeitet Anfragen an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur zugesagt, soweit sie individuell vereinbart sind.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software Dritten nicht entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht vermieten, verleihen oder als eigene Leistung weiterverkaufen. Zulässig ist die Nutzung durch die vom Kunden angelegten Nutzer sowie durch seine Kunden im Rahmen des vom Kunden betriebenen Onlineshops.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Automatisierte Zugriffe, die über die vorgesehene Nutzung hinausgehen und die Stabilität oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen können, sind unzulässig.

(4) Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Anbieters darf der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung verwenden. Rechte an der Software, ihrer Dokumentation und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter.

(5) Rechte an den Inhalten und Daten des Kunden verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das für die Erbringung der Leistung erforderliche, einfache Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch aufzubereiten und im vom Kunden betriebenen Onlineshop öffentlich zugänglich zu machen.

§ 10 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung

(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte, seine Produkt- und Preisangaben sowie für den Betrieb seines Onlineshops allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

(2) Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich für:

  • die Einhaltung der Informations- und Kennzeichnungspflichten, einschließlich Impressum, Preisangaben (PAngV), Grundpreisangaben und Widerrufsinformationen, soweit anwendbar,
  • die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Vertragsbedingungen gegenüber seinen Kunden,
  • die Zulässigkeit des Vertriebs seiner Waren, einschließlich Produktsicherheit, Kennzeichnung, Genehmigungs- und Altersbeschränkungen, Zoll- und Exportvorschriften,
  • die Richtigkeit seiner steuerlichen Einstellungen und Angaben,
  • die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm aktivierten Analyse- und Marketingdienste, einschließlich der Einholung erforderlicher Einwilligungen.

(3) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, angemessen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Handlungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, sind ihm zuzurechnen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.

(4) Untersagt ist die Nutzung der Plattform für:

  • den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, deren Vertrieb verboten oder genehmigungspflichtig ist, ohne dass die erforderliche Genehmigung vorliegt, insbesondere Waffen und Munition, Betäubungsmittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Produkte mit pornografischem Inhalt, gefälschte oder rechtsverletzende Waren,
  • Geschäftsmodelle, die auf Täuschung angelegt sind, sowie für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung,
  • Inhalte, die volksverhetzend, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig sind,
  • den Versand unerlaubter Werbung an Dritte über Funktionen der Plattform,
  • Handlungen, die geeignet sind, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform oder der Daten anderer Kunden zu beeinträchtigen.

(5) Bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoß gegen Absatz 1, 2 oder 4 ist der Anbieter berechtigt, betroffene Inhalte zu entfernen oder zu sperren und den Zugang vorübergehend einzuschränken. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und, soweit nach den Umständen zumutbar, zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe geben. Bei drohender Gefahr für die Plattform, Dritte oder bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung darf die Maßnahme ohne Vorankündigung erfolgen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt für den Zeitraum einer berechtigten Maßnahme bestehen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden und den Anbieter bei der Eingrenzung angemessen zu unterstützen.

§ 11 Eigenverantwortung des Kunden bei rechtlichen und steuerlichen Inhalten

(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Sämtliche in der Software bereitgestellten Texte, Vorlagen, Voreinstellungen, Berechnungen und Hinweise sind unverbindliche technische Hilfsmittel.

(2) Die Software kann für den Onlineshop des Kunden Vorlagen für Rechtstexte erzeugen, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Versandhinweise. Diese Vorlagen werden aus den Angaben des Kunden und aus allgemeinen Standardtexten erzeugt. Sie stellen keine auf den Einzelfall geprüfte Rechtsberatung dar, decken nicht notwendigerweise alle für das Geschäft des Kunden geltenden Anforderungen ab und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsberater. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorlagen vor Veröffentlichung zu prüfen, an sein Geschäft anzupassen und aktuell zu halten. Die Verantwortung für die veröffentlichten Texte trägt allein der Kunde.

(3) Die Software unterstützt die Ermittlung von Umsatzsteuersätzen und Steuertatbeständen, einschließlich Kleinunternehmerregelung, innergemeinschaftlicher Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, anhand der vom Kunden hinterlegten Einstellungen und der Angaben seiner Kunden. Eine behördliche Prüfung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern findet nicht statt. Die Prüfung der Voraussetzungen für eine steuerbefreite Lieferung, die Beschaffung der erforderlichen Nachweise und die Richtigkeit der steuerlichen Behandlung im Einzelfall obliegen dem Kunden.

(4) Die Software erzeugt Rechnungen und Gutschriften im Format ZUGFeRD/Factur-X. Rechnungsaussteller ist ausschließlich der Kunde; der Anbieter erbringt insoweit eine technische Erzeugungsleistung. Der Kunde bleibt für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit, ordnungsgemäße Nummerierung, Übermittlung und Aufbewahrung seiner Rechnungen sowie für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, erzeugte Rechnungen stichprobenartig zu prüfen. Kann eine strukturierte Rechnungsdatei aus technischen Gründen nicht erzeugt oder eingebettet werden, wird ein Rechnungsdokument ohne strukturierte Daten erzeugt; der Kunde hat dies bei Bedarf zu korrigieren.

(5) Versendet die Software Nachrichten an Kunden des Kunden, so erfolgt dies im Auftrag des Kunden. Der Versand kann technisch über eine E-Mail-Absenderadresse des Anbieters erfolgen, wobei der Kunde als Antwortadresse hinterlegt wird. Der Kunde bleibt inhaltlich verantwortlicher Absender.

§ 12 Zahlungsabwicklung im Onlineshop des Kunden

(1) Für die Annahme von Zahlungen seiner Kunden kann der Kunde eine Anbindung an Stripe nutzen. Hierzu verbindet der Kunde ein eigenes Stripe-Konto (Stripe Connect, Kontotyp Standard) mit der Plattform. Der Vertrag über die Zahlungsdienstleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und Stripe zustande; es gelten die Bedingungen von Stripe, einschließlich der Identifizierungs- und Prüfpflichten.

(2) Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister, nicht Zahlungsempfänger und nicht Vertragspartei der Kaufverträge zwischen dem Kunden und dessen Kunden. Zahlungen werden direkt auf dem Stripe-Konto des Kunden abgewickelt und von Stripe an den Kunden ausgezahlt. Der Anbieter erhebt keine Transaktions-, Umsatz- oder Vermittlungsgebühr; die Gebühren von Stripe trägt der Kunde nach seinem Vertrag mit Stripe.

(3) Für Rückerstattungen, Rücklastschriften, Zahlungsausfälle und Zahlungsstreitigkeiten (Chargebacks) ist allein der Kunde verantwortlich; sie werden über sein Stripe-Konto abgewickelt. Die Plattform bietet die Auslösung von Rückerstattungen zu Bestellungen an. Scheitert eine automatische Rückerstattung, hat der Kunde sie unmittelbar bei Stripe vorzunehmen. Der Anbieter überwacht Zahlungsstreitigkeiten nicht und wirkt an ihrer Bearbeitung nicht mit.

(4) Zur Erbringung der vertraglichen Leistung, insbesondere zur Erstellung von Zahlungsvorgängen und Rückerstattungen im Auftrag des Kunden, erhält die Plattform über die vom Kunden erteilte Autorisierung Lese- und Schreibzugriff auf das verbundene Stripe-Konto. Der Anbieter nutzt diesen Zugriff ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung. Der Kunde kann die Verbindung in der Verwaltungsoberfläche trennen; er ist gehalten, die Autorisierung zusätzlich in seinem Stripe-Konto zu widerrufen.

(5) Bietet der Kunde seinen Kunden Zahlung auf Rechnung, Vorkasse oder andere Zahlungsarten an, trägt er das Ausfallrisiko und die Forderungsbeitreibung selbst.

(6) Für die Anbindung von Versanddienstleistern gilt Absatz 1 entsprechend: Der Kunde nutzt seine eigenen Vertragsdaten; der Transportvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Versanddienstleister zustande.

§ 13 KI-gestützte Funktionen

(1) Die Software enthält Funktionen, die auf großen Sprachmodellen beruhen, insbesondere einen Assistenten zur Beantwortung von Fragen und zur Unterstützung bei der Bedienung. Zur Erbringung dieser Funktionen werden Eingaben des Kunden sowie zur Beantwortung erforderliche Inhalte aus dem Konto des Kunden an einen beauftragten Anbieter von Sprachmodellen übermittelt. Die eingesetzten Dienste sind in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ausgewiesen.

(2) Ergebnisse KI-gestützter Funktionen werden automatisiert erzeugt und können unrichtig, unvollständig oder unpassend sein. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Der Kunde hat Ergebnisse vor einer Verwendung zu prüfen. Eine Gewähr für die Richtigkeit einzelner Ergebnisse übernimmt der Anbieter nicht.

(3) Soweit KI-gestützte Funktionen Änderungen an den Daten oder Einstellungen des Kunden vornehmen können, erfolgt dies nur nach einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Kunden. Der Kunde bleibt für die von ihm bestätigten Änderungen verantwortlich.

(4) Der Kunde darf über KI-Funktionen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO und keine Inhalte eingeben, für deren Übermittlung an einen Dienstleister ihm die Berechtigung fehlt.

§ 14 Verhältnis zu den Kunden des Kunden

(1) Der Kunde tritt seinen Kunden gegenüber ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei der über den Onlineshop geschlossenen Verträge und übernimmt keine Verpflichtungen aus diesen Verträgen.

(2) Der Kunde stellt in seinem Onlineshop klar, dass er selbst Anbieter der Waren ist. Eine Bezugnahme auf den Anbieter darf keinen Zweifel daran begründen.

(3) Ansprüche der Kunden des Kunden im Zusammenhang mit Bestellungen, Lieferungen, Rechnungen, Gewährleistung oder Datenschutz sind ausschließlich gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Für die Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen bleibt der Kunde als Verantwortlicher zuständig; der Anbieter unterstützt ihn im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 15 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere Daten der Kunden des Kunden und der Nutzer des Kunden —, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Grundlage ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die als Auftragsverarbeitungsvereinbarung Bestandteil dieses Vertrages ist. Mit Abschluss dieses Vertrages schließen die Parteien diese Vereinbarung.

(3) Für die Verarbeitung von Daten zur Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden selbst, für die Abrechnung sowie für die Sicherheit und Weiterentwicklung der Plattform ist der Anbieter eigener Verantwortlicher. Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen zu erfüllen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen sicherzustellen, insbesondere für den Einsatz von Analyse- und Marketingdiensten in seinem Onlineshop.

§ 16 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Funktionalität aufweist. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Miete, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit bleiben unberücksichtigt. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Abweichung auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Eingriffen oder Konfigurationen des Kunden, auf Störungen der vom Kunden verantworteten Systemumgebung oder auf Vorleistungen Dritter beruht, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(3) Das Recht des Kunden zur Minderung durch Selbstvornahme nach § 536 BGB wird ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt das Recht, überzahlte Entgelte für den Zeitraum eines erheblichen Mangels zurückzufordern.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 17.

(5) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Kenntnis; die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

§ 17 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • im Umfang einer übernommenen Garantie,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • soweit eine Haftung gesetzlich zwingend nicht beschränkbar ist, insbesondere nach Art. 82 DSGVO.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nutzungsentgelte. Bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate, ist maßgeblich das auf zwölf Monate hochgerechnete Entgelt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Ansprüche Dritter und mittelbare Schäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung ausdrücklich als eigene Leistungspflicht übernommen hat.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie zugunsten seiner Subunternehmer.

(6) Eine Haftung für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Funktionsfähigkeit von Diensten Dritter, die der Kunde anbindet oder aktiviert, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Folgen von Maßnahmen dieser Dritten gegenüber dem Kunden, insbesondere für die Sperrung oder Kündigung eines Zahlungs- oder Versandkontos.

§ 18 Freistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter im Zusammenhang mit den Inhalten, Waren, Rechtstexten, Preisangaben, steuerlichen Angaben oder dem Geschäftsbetrieb des Kunden geltend gemacht werden, einschließlich Ansprüchen seiner Kunden, von Wettbewerbern und von Aufsichtsbehörden. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Die Freistellung setzt voraus, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert, ihm die Führung der Verteidigung ermöglicht und ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis abgibt, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Anbieter die Inanspruchnahme selbst zu vertreten hat.

§ 19 Daten des Kunden, Rückgabe und Löschung bei Vertragsende

(1) Die vom Kunden und von seinen Kunden eingestellten Daten bleiben dem Kunden zugeordnet.

(2) Der Kunde ist für die von ihm benötigten Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter führt Sicherungen im Rahmen des Systembetriebs durch; ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung eines bestimmten Datenstandes besteht daraus nicht.

(3) Der Kunde ist gehalten, die von ihm benötigten Daten und Dokumente — insbesondere Rechnungen und Belege, die er aufbewahren muss — vor Vertragsende zu sichern. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten allein dem Kunden obliegt.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen auf Anforderung eine Kopie der vom Kunden gespeicherten Nutzdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Für einen darüber hinausgehenden Aufwand, insbesondere für individuelle Aufbereitungen oder Migrationsunterstützung, kann der Anbieter eine Vergütung nach Aufwand verlangen.

(5) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 4 löscht der Anbieter die Daten des Kunden, spätestens jedoch neunzig (90) Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht und soweit die Daten nicht in Sicherungskopien enthalten sind, die nach ihrem Löschzyklus überschrieben werden. Für die Löschung von im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten gilt vorrangig die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 20 Geheimhaltung, Referenznennung

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrages. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preise, Kundendaten, technische Informationen und nicht veröffentlichte Funktionen.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Pflicht besteht für drei (3) Jahre nach Vertragsende fort.

(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern und Subunternehmern offenlegen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist und diese entsprechend verpflichtet sind.

(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung unter Nennung von Namen und Logo als Referenzkunden benennen. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 21 Höhere Gewalt

Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen erfolgreich sind. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen; bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

§ 22 Änderung dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Anforderungen der Aufsichtsbehörden anzupassen, um technische oder funktionale Änderungen der Software abzubilden oder um Regelungslücken zu schließen, und soweit die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt und das Vertragsgefüge nicht wesentlich zu seinen Lasten verschiebt.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; der Anbieter kann in diesem Fall den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

(3) Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, insbesondere des Leistungsumfangs und der Entgelte, sind von Absatz 1 nicht erfasst. Für Entgeltänderungen gilt § 6.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs oder einer Umstrukturierung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von einem (1) Monat nach Mitteilung kündigen.

(2) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. E-Mail und Erklärungen über die Verwaltungsoberfläche genügen. Eine strengere Form ist nur einzuhalten, soweit dies ausdrücklich bestimmt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(6) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(7) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.