KI-Kennzeichnungspflicht: Was B2B-Shops jetzt kennzeichnen
KI-Kennzeichnung nach Art. 50 AI Act gilt seit 02.08.2026. Was B2B-Shops bei Chatbots, KI-Bildern und Produkttexten wirklich kennzeichnen müssen.
EU-KI-Verordnung · Artikel 50
KI-Kennzeichnung:was B2B-Shops wirklichkennzeichnen müssen
Art. 50 gilt seit dem 02.08.2026 — aber längst nicht alles im Shop ist pflichtig. Dieser Artikel sortiert die drei Fälle, die zählen.
Produkttexte und Icons bleiben kennzeichnungsfrei — die Sorge vor Content-Flut ist unbegründet.
Ein Kunde schreibt um 22:40 Uhr in den Chat deines Shops: „Ist Artikel 4711 noch lieferbar bis Freitag?" Die Antwort kommt in Sekunden — freundlich, korrekt, von der KI. Ob er das wissen muss? Ja, seit dem 2. August 2026. An diesem Tag sind die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung in Kraft getreten, und die betreffen nicht nur Tech-Konzerne, sondern jeden B2B-Shop mit Chatbot, KI-Bildern oder KI-Unterstützung im Content. Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Shops ist der Aufwand kleiner als die Schlagzeilen glauben machen. Dieser Artikel sortiert, was wirklich kennzeichnungspflichtig ist — und was nicht.
Was gilt seit dem 2. August 2026?
Kurz: Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass deine Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben. Für Shops sind drei Fälle relevant: Chatbots und Sprachassistenten, KI-erzeugte Bilder und Videos, die echt wirken könnten, sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Normale Produktbeschreibungen fallen ausdrücklich nicht darunter.
Die EU-Kommission hat dazu Leitlinien veröffentlicht, die IHK Köln hat sie in praxisnahe Fälle übersetzt. Die Kernlogik ist immer dieselbe: Es geht um Transparenz gegenüber dem Menschen auf der anderen Seite — nicht um ein Verbot von KI. Wer die drei Fälle kennt, hat die Pflicht im Griff.

Chatbots und KI-Assistenten: die klarste Pflicht
Die eindeutigste Regel betrifft jede Interaktion: Erkennt ein Nutzer nicht von selbst, dass er mit einer KI schreibt oder spricht, musst du es offenlegen. Der Hinweis muss direkt beim Start der Unterhaltung erscheinen — im Chatfenster selbst. Ein Satz genügt:
- „Du chattest mit einem KI-Assistenten."
- „Dieser Chat wird von einer KI betrieben. Bei komplexen Fragen verbinden wir dich mit einem Menschen."
Ebenso gilt das für KI-Antworten per E-Mail, Sprachassistenten am Telefon oder digitale Avatare, die Kunden beraten.
Häufige Frage: Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Nein. Die Kennzeichnung muss dem Nutzer unmittelbar ersichtlich sein, wenn er mit der KI interagiert. Ein allgemeiner Transparenz-Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung erfüllt die Pflicht nicht — das hat die EU-Kommission in ihren Leitlinien klargestellt.
Nicht kennzeichnungspflichtig ist dagegen die KI-Nutzung, die der Kunde gar nicht mitbekommt: ein Servicemitarbeiter, der sich Antworten von der KI formulieren lässt, oder eine KI, die im Hintergrund Produktempfehlungen oder Preisaktualisierungen anstößt. Hier interagiert der Kunde mit einem Menschen beziehungsweise mit deinem Shop — nicht mit der KI.
KI-Bilder im Shop: wann du kennzeichnen musst
Der zweitwichtigste Fall für Händler: Bilder, Audio oder Videos, die KI erzeugt oder manipuliert hat, sodass sie echt wirken könnten. Die IHK nennt explizit ein Beispiel aus dem Handel: synthetische Produktpräsentationen — Produktabbildungen, die nicht auf echten Fotos, Videos oder Prototypen basieren. Wer also ein KI-generiertes Bild zeigt, das wie ein echtes Produktfoto aussieht, muss das kennzeichnen.
Die Kennzeichnung ist unkompliziert: eine Bildunterschrift oder ein Hinweis in der Bildbeschreibung genügt („Bild mit KI erstellt"). Die maschinenlesbare Markierung im Bild selbst ist dagegen Pflicht der Anbieter der Generierungs-Systeme, nicht deiner.
Nicht pflichtig sind rein grafische Illustrationen — Icons, Karikaturen, abstrakte Grafiken, offensichtliche Werbeillustrationen. Auch das bloße Nachbearbeiten echter Fotos (Schärfen, Farbkorrektur, Belichtung) löst keine Pflicht aus.
Häufige Frage: Müssen KI-Bilder aus dem Bestand nachgekennzeichnet werden?
Ja, mit Frist. Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen bis zum 2. Dezember 2026 gekennzeichnet sein. Wer heute alte KI-Bilder im Shop hat, sollte also nicht warten, hat aber auch keinen akuten Verstoß im Haus.
Produkttexte: die Entwarnung
Die Sorge, jede KI-unterstützte Produktbeschreibung brauche jetzt ein Label, ist unbegründet. Die Text-Kennzeichnungspflicht greift nur bei Inhalten, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen — Nachrichten, politische Inhalte, gesellschaftlich relevante Themen. Produktbeschreibungen, Katalogtexte und Kategoriebeschreibungen fallen nicht darunter.
Und selbst bei betroffenen Texten entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text überprüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Die Übersicht:
| Inhalt im Shop | Kennzeichnung nötig? |
|---|---|
| KI-generierte Produktbeschreibung | Nein — kein öffentliches Interesse |
| KI-gestützte Rechtschreibkorrektur, Übersetzung | Nein |
| Chatbot / KI-Antworten im Support | Ja — bei erster Interaktion offenlegen |
| KI-generiertes Bild, das wie ein echtes Produktfoto wirkt | Ja — Bildunterschrift genügt |
| KI-generiertes Icon, Werbeillustration, abstrakte Grafik | Nein — offensichtlich künstlich |
| KI-Empfehlungen, Preisaktualisierungen im Hintergrund | Nein — keine Interaktion mit dem Nutzer |
| Blogtext zu politischem oder gesellschaftlichem Thema, rein KI-generiert | Ja — Prüfung durch Menschen nimmt die Pflicht |
Für B2B-Shops heißt das konkret: Der Druck kommt nicht aus dem Text-, sondern aus dem Chat- und Bild-Bereich. Genau dort lohnt sich der erste Blick.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Artikel 99 Absatz 4 KI-VO). Die höhere Strafrahmen-Schwelle von 35 Millionen Euro und 7 Prozent gilt nur für verbotene KI-Praktiken — nicht für Transparenzplichten.
Realistisch bleibt: Die EU-Kommission betont in ihren Leitlinien die Verhältnismäßigkeit. Nicht jede geringfügige KI-Unterstützung löst eine Pflicht aus, und ein fehlender Chatbot-Hinweis wird keinen Mittelständler in die Insolvenz treiben. Aber der Rahmen ist gesetzt — und Abmahnvereinigungen wie die Wettbewerbszentrale haben das Thema bereits im Blick. Wer die Checkliste unten durchgeht, ist auf der sicheren Seite.
Checkliste: dein Shop in einer Stunde konform
- Chat-Prüfung. Jede Stelle durchgehen, an der Kunden mit dir schreiben oder sprechen: Live-Chat, Kontaktformular mit Auto-Antwort, Telefon-Bot. Läuft dort KI, gehört der Hinweis an den Start der Unterhaltung — heute, nicht nächstes Quartal.
- Bild-Inventur. Produktbilder sammeln und sortieren: echtes Foto, KI-generiert, Illustration. Alles, das wie ein echtes Foto wirken soll und KI-generiert ist, bekommt eine Bildunterschrift — im Alt-Text und in der Bildbeschreibung, dann spielt auch die Barrierefreiheit mit.
- Bestandsfrist im Kalender. Alte KI-Inhalte müssen erst bis zum 2. Dezember 2026 gekennzeichnet sein. Termin setzen, einmal durchführen, erledigt.
- Text-Regel intern festhalten. Ein Satz in deinen Content-Richtlinien genügt: „KI-Texte werden vor Veröffentlichung von einem Menschen geprüft." Das dokumentiert die redaktionelle Verantwortung und nimmt die Diskussion vom Tisch.
- Lieferantenbilder prüfen. Stammen Produktbilder aus Lieferanten-Katalogen, einmal nachfragen, ob dabei KI im Spiel war. Du bist es, der die Bilder im eigenen Shop zeigt — das haben wir beim Thema Umweltaussagen im B2B-Handel schon bei den Nachweisen gelernt: Verantwortung bleibt beim, der veröffentlicht.
Der Aufwand dafür ist überschaubar: eine Stunde für die Inventur, ein Nachmittag für die Umsetzung. Danach ist KI-Transparenz Prozess statt Risiko — und du bist vorbereitet, wenn dein Shop künftig weitere KI-Features bekommt.
Die nächste Regel kommt bestimmt
Die KI-Kennzeichnung ist nicht die letzte Transparenzregel, die deutsche Shops trifft: Nach der E-Rechnungspflicht ab 2027 und den neuen Regeln für Umweltaussagen arbeitet die EU bereits am digitalen Produktpass. Wer solche Termine lieber drei Monate vorher erfährt als drei Wochen danach, bekommt sie mit unserem Newsletter direkt ins Postfach — knapp, eingeordnet, ohne Panik.
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Dieser Artikel stammt von der Kontorly-Redaktion. Wir schreiben über B2B-Commerce, Shop-Systeme und digitale Prozesse — redaktionell, ohne Kaufberatungs-Blindheit. Was wir über Systeme und Funktionen schreiben, speist sich aus dem Alltag unserer Plattform-Entwicklung.
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